EmpCo-Richtlinie: Warum „klimaneutral“ ab September 2026 zum Risiko wird
„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig verpackt“ – solche Begriffe stehen heute auf unzähligen Websites, Produktseiten und in Kampagnen. Ab dem 27. September 2026 wird ein großer Teil davon in der EU illegal. Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie (offiziell: Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel) verschärft die EU die Regeln für Umweltaussagen. Wer jetzt nicht hinschaut, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und einen Vertrauensverlust bei genau der Zielgruppe, die man mit „grünen“ Botschaften eigentlich gewinnen wollte.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt dir eine praktische Orientierung für deine Marketing- und Content-Prozesse.
Warum die EmpCo-Richtlinie jetzt relevant wird
Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deal und bereits verabschiedet – auch in deutsches Recht ist sie überführt (Änderung des UWG, verkündet im Bundesgesetzblatt im Februar 2026). Ab dem 27. September 2026 gilt sie verbindlich. Eine Übergangsfrist für Bestandsware oder alte Website-Texte gibt es dabei nicht.
Der Hintergrund: Eine Analyse der EU-Kommission ergab, dass über die Hälfte der geprüften Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder schlicht unbelegt war. Verbraucherinnen und Verbraucher sind entsprechend skeptisch geworden, sobald Unternehmen mit Nachhaltigkeit werben. Die EmpCo-Richtlinie soll dieses Vertrauen zurückholen – auf Kosten der schwammigen Formulierungen, die heute noch gang und gäbe sind.
Und: Abgemahnt wird schon jetzt, auf Basis des geltenden Wettbewerbsrechts. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2024 entschieden, dass die Werbung mit „klimaneutral“ irreführend ist, wenn nicht direkt erklärt wird, ob die Neutralität durch Reduktion oder durch Kompensation erreicht wurde. Die EmpCo-Richtlinie verschärft diese Linie zusätzlich.
Was die EmpCo-Richtlinie konkret verbietet
Nicht jede Umweltaussage ist automatisch verboten. Aber vage, unbelegte und pauschale Formulierungen haben ab September keinen Platz mehr in deiner Kommunikation. Die wichtigsten Punkte:
Allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ sind künftig verboten, wenn sie nicht direkt am selben Ort belegt werden. Ein Link oder QR-Code auf weiterführende Infos reicht dafür ausdrücklich nicht. Erlaubt bleiben dagegen konkrete, messbare Aussagen – etwa „Flasche zu 100 % aus recyceltem PET“ statt „nachhaltige Verpackung“.
Klimaneutralität durch Kompensation. Wer mit einer neutralen oder verringerten CO2-Bilanz wirbt, obwohl diese vor allem durch Kompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette erreicht wird, verstößt gegen die Richtlinie. „CO2-neutral“ als pauschale Aussage ist damit faktisch nicht mehr haltbar.
Teilaspekte, die aufs Ganze übertragen werden. Eine recycelbare Verpackung macht ein Produkt noch nicht „nachhaltig“, wenn Rohstoffgewinnung oder Herstellung problematisch bleiben. Aussagen müssen sich auf das beziehen, was sie tatsächlich belegen.
Selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel. Erlaubt sind künftig nur Siegel, die auf einem echten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen stammen. Eigens gestaltete „Green Labels“ ohne Zertifizierung sind tabu.
Unbelegte Zukunftsversprechen. Aussagen wie „bis 2030 klimaneutral“ sind nur noch zulässig, wenn messbare Ziele und ein extern verifizierter Umsetzungsplan dahinterstehen.
Wen die Richtlinie betrifft – und was auf dem Spiel steht
Die EmpCo-Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher vermarkten – unabhängig von der Unternehmensgröße. Betroffen ist dabei nicht nur die klassische Produktwerbung. Auch der Auftritt als Arbeitgeber (B2E), etwa in Stellenanzeigen oder auf Karriereseiten, fällt unter die neuen Regeln, sobald dort mit Umweltaussagen geworben wird.
Konkret heißt das: Website-Texte, Produktseiten, Newsletter, Social-Media-Kampagnen, Verpackungen und Stellenanzeigen gehören alle auf den Prüfstand.
Und die Konsequenzen bei Verstößen sind kein Kavaliersdelikt. Bei grenzüberschreitenden Verstößen in mehreren EU-Mitgliedstaaten drohen Bußgelder von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes, dazu Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen. Da viele der neuen Verbote ohne Einzelfallprüfung greifen, sind entsprechende Aussagen für Abmahnende besonders leicht angreifbar – zusätzlich zum Reputationsschaden, der entsteht, wenn ein „grünes“ Versprechen öffentlich als Greenwashing entlarvt wird.
Was du jetzt konkret tun solltest
Die gute Nachricht zuerst: Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Nachhaltigkeitskommunikation – sie macht sie präziser, belegbarer und damit langfristig glaubwürdiger. Panik ist also nicht angebracht, ein strukturiertes Vorgehen aber schon.
Bestandsaufnahme statt Bauchgefühl. Verschaffe dir einen Überblick, wo auf deiner Website, in Kampagnen und auf Verpackungen aktuell Umweltaussagen stehen – und wie riskant sie im Licht der EmpCo-Richtlinie sind.
Nicht bis September warten. Textänderungen, Freigabeprozesse und ggf. auch Kampagnenplanung brauchen Vorlauf. Wer erst im Spätsommer 2026 anfängt, wird knapp.
Nicht ins Greenhushing verfallen. Aus Angst vor Fehlern komplett auf Umweltkommunikation zu verzichten, ist keine Lösung – im Gegenteil: Laut aktuellen Studien entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Zweifel eher für Produkte mit (belegten) Umweltaussagen als für vergleichbare Angebote ohne. Es geht also nicht ums Verschweigen, sondern ums präzise und belegbare Formulieren.
Das ganze Unternehmen mitnehmen. Betroffen sind nicht nur Marketing und Kommunikation, sondern auch Produktentwicklung, Einkauf und Vertrieb. Alle, die Texte oder Aussagen mit Nachhaltigkeitsbezug freigeben, sollten die neuen Spielregeln kennen.
Wie wir dich dabei unterstützen
Du bist dir nicht sicher, wie viele kritische Formulierungen auf deiner Website stehen?
1. Website-Scan. Wir durchsuchen deine Website nach kritischen Umweltaussagen und schicken dir eine Liste aller betroffenen Unterseiten.
2. Einordnung und Priorisierung. Auf Basis des Scans zeigen wir dir, welche Aussagen kritisch sind, welche sich mit kleinen Anpassungen retten lassen und wo eine grundsätzliche Neuausrichtung sinnvoll ist.
3. Textproduktion und Überarbeitung. Wir übersetzen schwammige Versprechen in präzise, überprüfbare und trotzdem wirksame Botschaften – für Website, Produktseiten, Kampagnentexte und mehr.
Der erste Schritt ist schnell gemacht: Trag unten deine URL ein, und wir schauen uns an, wo du heute stehst.
Autor/in
Sonja Niemeier Leitung Marketing- & Eventmanagment