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Allgemeine Geschäftsbedingungen der web-netz GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der web-netz GmbH, Anna-Vogeley-Str. 4, 21337 Lüneburg, vertreten durch die Geschäftsführer Patrick Pietruck, Sebastian Loock, Robert Pietruck und Felix Benckendorff, (im Folgenden: Dienstleister) und dem Kunden wie auch deren Rechtsnachfolgern.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung mit der jeweiligen Leistungsbeschreibung, welche im Einzelfall für den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag Anwendung findet.

(3) Der Dienstleister erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn und soweit sie von dem Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

(4) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Leistungen des Dienstleisters. Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

(5) Die Angebote und Leistungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Dienstleister schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1)  Die Präsentation der Leistungen, insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot des Dienstleisters dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Dienstleister zustande.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass der Dienstleister keine Garantie für Beständigkeit und Wirkung der von ihm erbrachten Leistungen abgeben kann, da dies nicht abschließend in seinem Einflussbereich liegt. Der Dienstleister distanziert sich daher ausdrücklich von Erfolgsversprechen jeglicher Art.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde hat dem Dienstleister sämtliche für die Erbringung der vertragsspezifischen Leistung erforderlichen Daten / Informationen binnen 5 Werktagen nach entsprechender Anfrage mitzuteilen / zu übergeben sowie erforderliche Vollmachten und Registrierungsbestätigungen zu erteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, dem Dienstleister einen ständigen Ansprechpartner zu benennen, der u.a. dazu befugt ist, durchzuführende Maßnahmen in Auftrag zu geben.

(2) Alle wesentlichen Änderungen während der laufenden Leistungserbringung, die auf die vertragsspezifische Leistung Einfluss haben, sind dem Dienstleister im Vorwege unaufgefordert mitzuteilen.

(3) Der Kunde nimmt ohne Absprache selbstständig keine Veränderungen an durch den Dienstleister für den Kunden betreuten Kampagnen/Werbekonten/Webseiten vor, da dies die Arbeit des Dienstleisters erheblich beeinträchtigen kann. Konkrete Vorschläge zur Anpassung der von dem Dienstleister durchgeführten Maßnahmen können dem Dienstleister jederzeit mitgeteilt werden.

(4) Sofern der Einsatz eines Werbebudgets (z.B. zur Schaltung von Werbeanzeigen) vereinbart wird, wird dieses Budget durch den Kunden gestellt.

(5) Für die bessere Aussteuerung der Optimierung kann der Dienstleister dem Kunden gegebenenfalls den Einbau von Tracking Codes empfehlen. Der Dienstleister gibt dem Kunden in diesem Fall die entsprechenden Seiten für den Einbau vor. Der Kunde verpflichtet sich, die ordnungsgemäße Funktion der Codes nach dem Einbau und danach regelmäßig zu testen. Dies gilt auch für den Fall, in dem der Dienstleister den Einbau der Codes für den Kunden übernimmt. Eine nicht korrekte Funktion der Codes teilt der Kunde dem Dienstleister umgehend mit. Dem Kunden ist bewusst, dass die Datenerhebung anonymisiert zu erfolgen hat und von ihm nach Einbau der Codes die Datenschutzerklärung auf seiner Webseite anzupassen ist. Er ist gehalten, sich bei dem jeweiligen Trackingtool-Anbieter über dessen Datenschutzrichtlinie zu informieren und etwaig hieraus ergebene Maßnahmen für seine Webseite zu ergreifen.

(6) Für den Fall einer Beratung und Betreuung im Bereich Affiliate Marketing gilt zusätzlich das Folgende:

6.1 In regelmäßigen Abständen werden die im Affiliate-Netzwerk verzeichneten Verkäufe bzw. Leads über die Affiliates von dem Dienstleister dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Verkäufe bzw. Leads anschließend mit den tatsächlich im Shop getätigten Verkäufen bzw. bei Leads mit den definierten Transaktionen abzugleichen. Auf diesem Weg können Retouren rechtzeitig storniert und eine automatische Freigabe verhindert werden. Diese Prüfung muss in regelmäßigen Abständen von dem Kunden durchgeführt werden, da es i.d.R. nach 30 Tagen zu einer automatischen Freigabe der Provisionen über die im Netzwerk verzeichneten Verkäufe bzw. Leads kommt. Dieser Mechanismus ist bei den Netzwerken systembedingt. Solange der Kunde der Freigabe nicht unverzüglich nach Kenntnis eines Fehlers widerspricht, geht der Dienstleister von der Richtigkeit der ihr vorliegenden Informationen aus und haftet nicht für etwaige Schäden einer fehlerhaften Freigabe.

6.2 Dem Kunden ist bewusst, dass im Bereich des Affiliate-Marketings die Möglichkeit besteht, durch vereinzelte Affilliates über die tatsächlich erreichte Werbeleistung getäuscht zu werden. Die dadurch erreichte Erschleichung von Provision durch Affiliates mit Hilfe von Verfahren wie z.B. Cookie-Stuffing/Dropping, Ad-Hijacking und vorgetäuschten Bestellungen ist schwer aufklärbar. Der Dienstleister ist dennoch bemüht, durch entsprechende Kontrollen und Tooleinsatz die gängigen und bekannten Betrugsmaschen zu verhindern bzw. etwaige Betrugsversuche aufzuspüren. Der Kunde trägt seinerseits durch regelmäßige Kontrollen der Affiliate-Zahlungen sowie der tatsächlichen Transaktionen und Verkäufe dazu bei, dieses Risiko zu reduzieren. Ohne die Mitwirkung des Kunden können eventuelle Betrugsfälle nicht aufgedeckt werden. 

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass zu jeder Zeit ein ausreichendes Guthaben bei den einzelnen Affiliate-Partnernetzwerken hinterlegt ist. Dieses Guthaben wird hinterlegt, um die Provisionszahlungen an die Affiliates und das Affiliate-Partnernetzwerk zu garantieren. Die Netzwerke berechnen eine provisionsabhängige Pauschale von i.d.R. 30% der an die Affiliates ausgeschütteten Provision. Der Dienstleister rechnet die Zahlungen an das Partnernetzwerk direkt mit dem Kunden ab.

6.4 In regelmäßigen Abständen und zu besonderen Verkaufsaktionen sollten die Werbemittel für das Partnerprogramm erneuert bzw. ausgetauscht werden. Sofern nicht explizit im Vertrag vereinbart, ist die Aktualisierung bzw. Neuerstellung der Werbemittel nicht Bestandteil des Vertrages. Sie kann dem Kunden aber auf Wunsch separat angeboten werden.

(7) Für etwaige Schäden, die durch die Unterlassung der vorgenannten Mitwirkungspflichten entstehen, übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung. Entsteht dem Dienstleister durch unterlassene Mitwirkungspflichten des Kunden des Weiteren ein Mehraufwand, ist der Dienstleister dazu berechtigt, den Mehraufwand dem Kunden entsprechend der jeweils vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

§ 4 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Dienstleisters auf der Grundlage der im Einzelfall jeweils vereinbarten Preise zu vergüten. Die jeweils vereinbarten Preise sind als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu verstehen.

(2) Materialaufwand sowie weitere Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Hierzu zählen unter anderem auch etwaige von dem Dienstleister zu erbringende Vorschusszahlungen. Entsprechender Aufwand wird dem Kunden im Vorfeld angezeigt.

(3) Weicht ein vergütungsbestimmender Faktor im Laufe der Vertragsbeziehung nicht nur unerheblich vom Vertrag ab, vereinbaren die Parteien eine entsprechende und für beide Seiten zumutbare Anpassung der Vergütung. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, kann jede Partei das Vertragsverhältnis zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündigen.

§ 5 Zahlung

(1) Der Dienstleister stellt die von dem Kunden zu leistende Vergütung sowie etwaige Zusatzkosten im Fall einmaliger Leistungserbringung sofort und im Fall monatsübergreifender Leistungserbringung monatlich in Rechnung. Die entsprechende Zahlung ist mit Zugang der Rechnung fällig.

(2) Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung, wobei fristwahrend der Zahlungseingang bei dem Dienstleister und nicht die Absendung bei dem Kunden ist, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Auf Forderungen des Dienstleisters können während des Verzuges die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Parteien jeweils vorbehalten. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Verzugsschäden sowie der außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Dienstleister nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, an sämtlichen noch nicht erbrachten Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, bis der Kunde sämtliche offenen Forderungen ausgeglichen hat. Befindet sich der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

(4) Der Kunde kann gegenüber Forderungen dem Dienstleister nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder bestritten aber entscheidungsreif sind. Ein Recht des Kunden zur Minderung der monatlichen Vergütung bei Mängeln der Leistung des Dienstleisters ist ausgeschlossen. Eventuell bestehende Rechte zur Rückforderung einer unter Vorbehalt gezahlten Vergütung bleiben unberührt.

§ 6 Haftung

(1) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz richtet sich nach dem Gesetz. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung aufgrund leichter sowie grober Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt, wenn keine Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister im selben Umfang.

(2) Der Dienstleister erbringt keine rechtliche Beratungsleistung. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die von ihm im Auftrag des Kunden umgesetzten Maßnahmen oder erstellten Inhalte und Werbematerialien rechtlich und insbesondere im Hinblick auf etwaige Schutzrechtverstöße zu überprüfen. Dies obliegt dem Kunden. Er hält den Dienstleister von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Rechtsverletzungen frei. Der Dienstleister wird jedoch allgemein bekannte und offensichtliche Rechtsverstöße vermeiden. 

(3) Der Dienstleister haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, die ihm von dem Kunden zur Verfügung gestellt werden oder mit denen der Dienstleister anderweitig im Rahmen seiner Tätigkeit für den Kunden in Berührung kommt. Der Kunde ist jederzeit für die Sicherheit seiner Daten bzw. der von ihm verarbeiteten Daten seiner eigenen Kunden selbst verantwortlich und hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Schäden durch Datenverlust oder -beschädigung vermieden oder kompensiert werden.

(4) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Ausfällen bei Werbepartnern entstehen. Ebenso wenig haftet der Dienstleister für die Funktionalität und Mängelfreiheit von eingesetzter Drittanbietersoftware.

(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(6) Für den Fall einer Beratung und Betreuung in den Bereichen Facebook / Instagram, TikTok, Google Ads und/oder Microsoft Ads gilt zusätzlich das Folgende:

6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass bestimmte Produkte/Dienstleistungen gegen die Facebook, Instagram, TikTok, Google und/oder Microsoft Werberichtlinien verstoßen und die Firmen Meta, ByteDance, Google und Microsoft sich für diesen Fall unterschiedliche Sanktionen gegen den Werbetreibenden bis hin zu einer vollständigen Sperrung des betroffenen Werbekontos vorbehalten. Derzeit sanktionierte Produkte/Dienstleistungen sind unter anderem Produktfälschungen, gefährliche Produkte (z.B. Tabakwaren, Waffen, Munition, Feuerwerkskörper) und unangemessene Inhalte. Aufgrund der sich ständig aktualisierenden Richtlinien kann der Dienstleister keinerlei Haftung für derartige Sanktionen der oben genannten Firmen oder hieraus resultierender Schäden übernehmen. Die aktuellen Richtlinien können unter folgenden Links jederzeit eingesehen werden:

Meta: https://de-de.facebook.com/policies/ads

ByteDance: https://ads.tiktok.com/help/article?aid=9550

Google: https://support.google.com/adwordspolicy/

Microsoft: https://about.ads.microsoft.com/de-de/policies/home

6.2 Sollte auf Wunsch des Kunden ein Werbekonto über einen Account des Dienstleisters erstellt werden, so ist dem Kunden bewusst, dass dieses Werbekonto nach Vertragsende systembedingt unter Umständen nicht auf ihn oder Dritte übertragen werden kann.

§ 7 Urheberrechte

(1) Für den Fall, dass im Rahmen der Zusammenarbeit Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte an Arbeitsergebnissen entstehen, vereinbaren die Parteien, dass der Dienstleister alle für eine Nutzung dieser Arbeitsergebnisse durch den Kunden nötigen Nutzungsrechte diesem einräumt oder überträgt. Der Dienstleister wird dem Kunden die Nutzungsrechte unwiderruflich, ausschließlich, räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt und für sämtliche Nutzungsarten, ob bekannt oder unbekannt, einräumen bzw. übertragen, soweit ihr dies rechtlich möglich ist.

(2) Die Einräumung oder Übertragung entfaltet ihre Wirksamkeit unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 8 Laufzeit / Kündigung

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung/vertraglichen Regelung.

(2) Die Kündigung kann nur schriftlich an die unter § 1 Absatz 1 genannte Adresse erfolgen.

(3) Das Recht auf außerordentliche Kündigung in den gesetzlichen Fällen bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz

(1) Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutzinformationen des Dienstleisters, sofern nicht nachfolgend etwas Anderes geregelt ist.

(2) Werden personenbezogene Daten durch den Dienstleister im Auftrag des Kunden, zum Beispiel im Rahmen eines E-Mail-Newsletter-Versandes erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Auftrag und auf Weisung des Kunden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich ist. Er ist in jeder Situation Herr der Daten und hält den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von oder im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen erhoben werden.

(3) Der Kunde garantiert, dass er die Datenschutzrichtlinien und Datenerhebungsverfahren stets auf dem neuesten Stand und in Einklang mit den Vorschriften des jeweiligen Landes sowie den gültigen europäischen Datenschutzrichtlinien halten wird. Der Kunde garantiert ferner, dass er den Dienstleister diesbezüglich von etwaigen berechtigten Ansprüchen Dritter freihält.

§ 10 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche zwischen dem Dienstleister und dem Kunden geschlossene Verträge sowie etwaige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form (§ 126 BGB; 126a BGB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Es gilt deutsches Recht. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ist Lüneburg.

(3) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten Regelungslücken enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 10.10.2022